JUNGE ERWACHSENE IN DER PRÄMIENVERBILLIGUNG, EINE ÜBERSICHT
Im Herbst 2005 hat das Parlament eine Revision des
Krankenversicherungsgesetzes beschlossen, welche unter anderem eine
Änderung der Anspruchsberechtigung von jungen Erwachsenen im Alter von
19 bis 25 Jahren vorsieht. Die Anpassungen müssen auf den 1. Januar
2007 in Kraft treten. Vor diesem Hintergrund ist es interessant, zu
wissen, wie die Anspruchsberechtigung dieser Zielgruppe heute geregelt
ist. Interface hat im Auftrag des Kantons Zug eine
Übersicht über die geltenden Regelungen zur Bemessung der
Prämienverbilligung junger Erwachsener erstellt.
INFOS
Andreas Balthasar
Oliver Bieri
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