EVALUATION DER FINANZHILFEN NACH DEM GLEICHSTELLUNGSGESETZ
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz
GlG) sieht in den Artikeln 14 und 15 vor, dass der Bund Projekte und Beratungsstellen
unterstützen kann, welche die Gleichstellung im Erwerbsleben konkret fördern.
Seit Beginn dieser Finanzhilfen 1996 wurden schweizweit insgesamt 278 Projekte
nach Artikel 14 GlG unterstützt. Im gleichen Zeitraum wurden elf
Beratungsstellen nach Artikel 15 über mehrere Jahre finanziert. Das
Eidgenössische Büro für Gleichstellung (EBG) hat im Hinblick auf die zehnjährige
Finanzhilfevergabe Interface und evaluanda mit einer externen
Evaluation beauftragt. Ziel dieser Evaluation war erstens eine bilanzierende Gesamtschau. Diese summative Evaluation
sollte sowohl den Vollzug als auch die Wirkungen der Finanzhilfen umfassen. Zweitens sollte die Evaluation auch
aktuelle Problemfelder aufzeigen sowie Empfehlungen und konkrete
Umsetzungshinweise für die Verbesserung bei der Vergabe und der
Programmsteuerung erarbeiten.
INFOS
Ruth Bachmann
Franziska Müller
In Zusammenarbeit mit Eric Zellweger, evaluanda, Genf
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Projektbeschreibung 32,36KB