DIE SOZIALPOLITISCHE WIRKSAMKEIT DER PRÄMIENVERBILLIGUNG IN DEN KANTONEN - MONITORING 2007
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) beinhaltet die
Verpflichtung, die Krankenkassenprämien für Versicherte in bescheidenen
wirtschaftlichen Verhältnissen durch Bundes- und Kantonsbeiträge zu
verbilligen. Das Gesetz legt die Höhe der Bundesbeiträge sowie die Leistungen
fest, welche die Kantone zu übernehmen haben. Die konkrete Ausgestaltung der
Massnahmen überliess das Parlament weitgehend den Kantonen. Dadurch entstanden
kantonale Systeme der Prämienverbilligung, welche sich zum Teil sehr stark unterscheiden.
In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen zur sozialpolitischen Wirksamkeit
der Prämienverbilligung in den Kantonen. Interface hat dazu
1998, 2000, 2002 und 2004 Monitoringstudien durchgeführt und die Wirksamkeit
der Prämienverbilligung systematisch verfolgt. Weil das KVG per 1. Januar 2007
gewisse Anpassungen verlangte, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Interface in Abweichung zum bisherigen Zweijahresrhythmus nicht 2006,
sondern 2007 mit der Durchführung einer weiteren Monitoringstudie beauftragt.
INFOS
Andreas Balthasar
Oliver Bieri
Basil Gysin
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Die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligung, Monitoring 2000, 2002 und 2004 finden Sie auf separaten Seiten.
Projektbeschreibung 41,99KB
Bericht Monitoring 2007 1,78MB
Bericht Monitoring Prämienverbilligung hinsichtlich der Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe sowie weiterer Bezugsberechtigter 109,39KB
Bericht Monitoring Prämienverbilligung: Übersicht über die statistischen Grundlagen zur Wirksamkeit der Prämienverbilligung 68,03KB