EVALUATION DES VOLLZUGS DES TRANSPLANTATIONSGESETZES
Das Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (TxG) wurde vom Bundesrat auf den 1. Juli 2007 in Kraft gesetzt. Die Koordination des Vollzugs liegt beim Bundesamt für Gesundheit (BAG). Interface führte in dessen Auftrag eine formative Evaluation des Vollzugs im Zeitraum 2007 bis 2009 als Teil einer umfassenden Wirksamkeitsprüfung durch. Die Evaluation soll einen Beitrag zur Optimierung des Gesetzesvollzugs leisten und die Datengrundlagen für die Durchführung einer späteren Gesetzesevaluation liefern. Zudem soll im Rahmen der Evaluation das bereits etablierte Monitoring TxG beurteilt werden.