WIE EVIDENZBASIERT UND GENDERSENSIBEL IST DIE POLITIKGESTALTUNG IN
SCHWEIZER KANTONEN?
Mit dem vorgestellten Projekt wird im Nationalen Forschungsprogramm 60 ”Gleichstellung der Geschlechter“ untersucht, ob den kantonalen Politikerinnen und Politikern für Entscheidungen in der Steuer- und Transferpolitik evidenzbasierte und gendersensible Informationen zur Verfügung standen und welchen Einfluss diese auf die Politikgestaltung hatten.
STRATEGIE ZUR BEWÄLTIGUNG DES DEMOGRAFISCHEN WANDELS
Der demografische Wandel beschreibt die Veränderung in der Zahl und Struktur
der Bevölkerung. Diese Veränderungen werden auch das Fürstentum Liechtenstein
in den kommenden Jahren in vielen Politikbereichen vor Herausforderungen
stellen. Interface hat die Exekutive des Fürstentums Liechtenstein bei der
Erarbeitung einer Strategie zur Bewältigung des demografischen Wandels unterstützt. Dabei
wurde analysiert, welche Auswirkungen durch den demografischen Wandel in
verschiedenen Politikbereichen zu erwarten sind und welche Chancen und Risiken
sich daraus für die einzelnen Bereiche ableiten lassen. Schliesslich wurden
unter Beteiligung der betroffenen Ressorts Handlungsempfehlungen für die Bewältigung
des demografischen Wandels erarbeitet.
EVALUATION DES PILOTPROJEKTS LOGIB IM BESCHAFFUNGSWESEN
Aufträge des Kantons
Bern dürfen gemäss gesetzlicher Vorgabe nur an Unternehmen vergeben werden,
welche die Einhaltung der Lohngleichheit von Mann und Frau gewährleisten. Im
Rahmen eines Pilotprojekts testeten deshalb acht Ämter der Bau-, Verkehrs- und
Energiedirektion (BVE) sowie das Amt für Informatik und Organisation (KAIO) des
Kantons Bern in den Jahren 2011 und 2012 die Einsetzbarkeit des
softwarebasierten Selbsttestinstruments Logib. Interface führte die externe
Evaluation des Pilotprojekts durch.
Mit dem Projekt „Betreutes Wohnen in Horgen“ trägt die Gemeinde dem
Wunsch vieler älterer Menschen Rechnung, so lange wie möglich in der eigenen
Wohnung bleiben zu können. Um dies zu erreichen, bietet die Gemeinde erstens
eine „Siedlungsassistenz“ an. Diese richtet sich an die Bewohnenden der
Alterssiedlung Baumgärtlihof. Diese Stelle vermittelt und organisiert
Hilfeleistungen nach Bedarf. Zweitens wird eine „Wohnassistenz“ angeboten.
Diese verrichtet aufsuchende Sozialarbeit für ältere Menschen in einem
Pilotquartier. Die Gemeinde
Horgen beauftragte Interface mit einer begleitenden Evaluation des zweijährigen
Pilotprojekts.
Seit 1996 richtet die Stadt Luzern an Familien und Alleinerziehende in
finanziell bescheidenen Verhältnissen Zusatzleistungen zu den Familienzulagen
(FAZ) aus. Im Hinblick auf die weiteren parlamentarischen Diskussionen
über Unterstützungsleistungen für Familien sowie der nach wie vor unklaren
Situation bezüglich einer möglichen Bundeslösung hat die Sozialdirektion der
Stadt Luzern durch Interface Grundlagen erarbeiten lassen, welche zeigen, wie
Ergänzungsleistungen für Familien in der Stadt Luzern und Littau ausgestaltet
werden müssten, damit Familien mit Kindern gezielt und sozialpolitisch wirksam
entlastet werden können.
BEGLEITSTUDIE BETRIEB WOHNZENTRUM PRIMAVERA GEMEINDE BUTTISHOLZ
Die Luzerner Landgemeinde Buttisholz setzt seit mehr als zehn Jahren
eine innovative, bedürfnisgerechte Alterspolitik um. Im Rahmen dieser Politik
wurde ein neues Wohnzentrum in Betrieb genommen. Dieses bietet einerseits
altersgerechtes Wohnen mit Dienstleistungen für ältere Menschen an.
Andererseits werden in vier familiären Pflegewohngruppen 16 stärker
pflegebedürftige Betagte rund um die Uhr betreut. Die Gemeinde Buttisholz hat Interface in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern — Soziale Arbeit beauftragt, die Inbetriebnahme des
Wohnzentrums in den ersten eineinhalb Betriebsjahren wissenschaftlich zu
begleiten.
EVALUATION DER AUFSUCHENDEN SOZIALARBEIT IN LUZERN
Vor dem Hintergrund neuer Herausforderungen in der Sucht- und
Sozialhilfe ist der Verein Kirchliche Gassenarbeit Luzern im Jahr 2008 dazu
übergegangen, eine provisorisch organisierte aufsuchende Sozialarbeit für
sucht- und armutsbetroffene Menschen im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Im
September 2009 ist dieses Angebot konzeptionell angereichert und in ein auf
zwei Jahre befristetes Projekt überführt worden. Primäres Ziel der Evaluation war
es, zum Ende der Projektlaufzeit Rechenschaft über die geleistete Arbeit und
die damit erzielten Wirkungen ablegen zu können. Daneben sollte die Evaluation
während der zweijährigen Projektphase auch Steuerungswissen für die Projektleitung
bereitstellen. In diesem Zusammenhang war vor allem die Frage von Bedeutung,
inwiefern das Konzept und die Leistungen der aufsuchenden Sozialarbeit geeignet
sind, die verfolgten Ziele zu erreichen – und an welchen Stellen diesbezüglich
eventuell nachgebessert werden sollte.
Zum Zweck der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung
lancierte das BSV 2007 das Pilotprojekt „XtraJobs“. Das Projekt will dazu beitragen, dass
Unternehmen mehr Menschen mit Behinderung einstellen und dauerhaft
beschäftigen. Eine Personalverleihagentur stellt die behinderte Person direkt
ein und vermittelt sie an ein Unternehmen. Die Agentur reduziert somit die
finanziellen Risiken und Unsicherheitsfaktoren, die mit einer Anstellung von
Arbeitskräften mit Behinderung einhergehen. Interface untersuchte das Konzept,
die Umsetzung und die Wirkungen des Projekts, um anschliessend Entwicklungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und Empfehlungen abzugeben. Neben einer ausführlichen
Dokumentenanalyse wurden hauptsächlich leitfadenorientierte Gespräche mit den
Verantwortlichen des BSV, den kantonalen IV-Stellen und den
Personalverleihagenturen sowie mit Vertretenden von Arbeitgeberorganisationen
geführt. Damit auch der finanzielle Erfolg des Projekts beurteilt werden
konnte, wurde ergänzend eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt.
MODELLIERUNG DES VERFÜGBAREN EINKOMMENS VON IV-RENTNERINNEN UND
IV-RENTNERN: FINANZIELLE ERWERBSANREIZE IM VERGLEICH ZWEIER RENTENSYSTEME
Die Ausgestaltung der Invalidenrenten, wie sie sich
heute präsentiert, ist durch Schwelleneffekte geprägt.
IV-Rentnerinnen und
IV-Rentner müssen bei der Aufnahme oder Erhöhung eines
Erwerbseinkommens damit
rechnen, dass ihnen die Rente überproportional stark gekürzt wird.
Im Rahmen
des zweiten Massnahmenpakets der 6. IV-Revision wird eine
Anpassung des
IV-Rentensystems in Richtung einer stufenlosen Ausgestaltung
diskutiert. Ziel
dieses Projekts war es, einerseits die Fehlanreize im bestehenden
Rentensystem
aufzuzeigen und andererseits den Vorschlag des neuen stufenlosen
Systems zu
untersuchen.
ARBEIT MUSS SICH LOHNEN: EXISTENZSICHERUNG IM KANTON LUZERN
Im Jahr 2007 hat Interface zusammen mit der Schweizerischen Konferenz
für Sozialhilfe (SKOS) zwei Studien zur Existenzsicherung veröffentlicht.
In beiden Studien wurden negative Arbeitsanreize anhand von
Modellrechnungen für spezifische Haushaltstypen exemplarisch für ausgewählte
Kantonshauptorte präsentiert. Wie gross der Handlungsbedarf in den einzelnen
Kantonen beziehungsweise Kantonshauptorten ist, wurde nicht aufgezeigt. Ausgelöst
durch die in den Studien aufgezeigten Problempunkte kam es im Kanton Luzern zu
verschiedenen parlamentarischen Vorstössen, welche eine vertiefte Untersuchung
des Zusammenspiels der verschiedenen Sozialleistungen untereinander und deren
Auswirkung auf das verfügbare Einkommen verlangen. Der Regierungsrat hat in den
Antworten auf die Vorstösse festgehalten, dass er eine Analyse der aktuellen
Situation im Kanton Luzern für notwendig hält. Die vertiefte Untersuchung stellt
nicht nur die Instrumente der Existenzsicherung im Kanton Luzern und deren
Bedeutung dar, sondern zeigt auch die Problempunkte im Zusammenspiel der
verschiedenen Sozialleistungen auf und schafft notwendige Grundlagen, um mit
gezielten Massnahmen mögliche negative Arbeitsanreize beseitigen zu können.
EVALUATION BUNDESPROGRAMM CHANCENGLEICHHEIT ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN AN DEN FACHHOCHSCHULEN (2008–2011)
Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern an den Fachhochschulen (FH) ist in der Fachhochschulgesetzgebung verankert. In den letzten Jahren konnten mit geeigneten Aktivitäten wichtige Erfolge erzielt werden. Das Parlament hat im Oktober 2007 beschlossen, dass an den Fachhochschulen weiterhin Gleichstellungsmassnahmen getroffen werden sollen. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat Interface, Luzern und Evaluanda, Genf beauftragt, die in diesem Sinne zwischen 2008 und 2011 getroffenen Aktivitäten und die daraus resultierenden Wirkungen zu evaluieren.
INFORMATIONSPLATTFORM „VEREINBARKEIT BERUF UND FAMILIE“
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird durch eine Reihe von ökonomischen und sozialökologischen Interventionen in verschiedenen Politikfeldern gefördert. Auf Grund der föderalen Strukturen sowie der Aufgabenteilung zwischen Kantonen, Gemeinden und privaten Initianten ist eine vielfältige und heterogene Landschaft von Fördermassnahmen entstanden. Damit die wachsende Vielfalt dieser Fördermassnahmen überschaubar und zwischen verschiedenenKantonen und Gemeinden vergleichbar wird, haben das Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) und das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) entschieden, eine Informationsplattform zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu realisieren. Diese Plattform soll Verantwortlichen von kantonalen und kommunalen Verwaltungen, politischen Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Vertreterinnen und Vertretern von Wirtschaft und nicht staatlichen Organisationen eine Übersicht der Fördermassnahmen geben. Interface (Luzern) und evaluanda (Genf) haben das seco bei der Gestaltung der Informationsplattform und beim Sammeln der Inhalte für die Informationsplattform unterstützt.
Für die Steuerung der politischen Prozesse ist die Regierung des Kantons Luzern vermehrt auf Kenntnisse über die kantonale Bevölkerung angewiesen. Gemäss dem Legislaturprogramm des Regierungsrats für die Legislaturperiode 2007 bis 2011 ist deshalb eine wiederkehrende kantonale Einwohnerbefragung vorgesehen. Diese soll die Zufriedenheit, das Verhalten und die Nutzung der Infrastruktur der Luzerner Bevölkerung aufzeigen. LUSTAT, Statistik Luzern hat Interface beauftragt, das Erhebungskonzept dieser Befragung zu entwickeln. Das Konzept enthält erstens eine fundierte wissenschaftliche Abstützung der Befragung. Diese beinhaltet die theoretischen Grundlagen von Einwohnerbefragungen im Allgemeinen sowie die inhaltlichen Aspekte im Speziellen. Zweitens werden konkrete Empfehlungen zur Realisierung der Befragung zuhanden des Auftraggebers formuliert.
Mehr zur PublikationProjekt | 2009
UNTERSUCHUNG VON BEISPIELEN „INNOVATIVER WOHNFORMEN FÜR BETAGTE“ IN DER
SCHWEIZ
Die Age Stiftung setzt sich seit dem Jahr 2000 für bedürfnisgerechtes
Wohnen im Alter ein. Sie hat Interface beauftragt, eine Studie zu innovativen
Projekten im Themenbereich „Wohnen im Alter“ durchzuführen. Ziel der Studie ist
ein internationaler Wissenstransfer mit Deutschland, Holland und Dänemark. Dazu
wurden in einem ersten Schritt innovative Wohnprojekte für Betagte
identifiziert. In einem zweiten Schritt stellte man diese dem „quartierbezogenen
Ansatz“ in der Alterswohnpolitik in Deutschland und dem „integrierten Versorgungsbogen“
in Holland gegenüber. Weiter konnte ein Beitrag zur Entwicklung einer
international verständlichen Begrifflichkeit geleistet werden, damit die
Akteure auf internationaler Ebene leichter über innovative Wohnformen für
Betagte kommunizieren können.
EVALUATIONSSYSTEM FÜR DIE STRATEGIE MIGRATION UND GESUNDHEIT, PHASE II: 2008–2013
Ziel des Projekts war es, im Sinne eines ”Joint-up-Evaluationsansatzes“ ein Evaluationskonzept für die Strategie M+G, Phase II 2008–2013 zu entwickeln. Durch die Orientierung des Programms und der Evaluation an einem Wirkungsmodell sowie der Ausrichtung aller Teile der Evaluation an zentralen, alle Elemente des Programms betreffenden Fragestellungen soll sichergestellt werden, dass die verschiedenen Teile der Evaluation gut koordiniert sind. Methodisch folgt das Evaluationskonzept der Idee der ”Hybrid Evaluation“: Diese stellt eine monitoringgestützte Selbstevaluation der Programmverantwortlichen ins Zentrum. Die Rolle der externen Evaluatoren/-innen besteht darin, die Programmleitung bei der Sammlung, Aufbereitung und Interpretation geeigneter Monitoringdaten sowie weiterer Informationen zu unterstützen. Die externen Evaluatoren/-innen verstehen sich dabei als kritische Coachs des Programmteams.
TEILEVALUATION DER INTEGRATIONSFÖRDERUNG DES BUNDES:
SCHWERPUNKTPROGRAMM 2004 BIS 2007
Der Bund hat seit dem Jahr 2001 die Möglichkeit, die Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz mit finanziellen Beiträgen zu fördern. Das Programm (2004 bis 2007) unterstützte in fünf Schwerpunkten Projekte in allen Landesteilen der Schweiz. Die Teilevaluation beurteilte summarisch die Leistungen und Wirkungen der Schwerpunkte Institutionen öffnen (B), Zusammenleben erleichtern (C), Kompetenzzentren entwickeln (D) sowie den Schwerpunkt Innovation und Qualitätssicherung (E). Basierend auf den Evaluationsergebnissen wurden zuhanden der Eidgenössischen Ausländerkommission und des Bundesamts für Migration Empfehlungen im Hinblick auf eine Optimierung der Schwerpunkte formuliert.
DIE SOZIALPOLITISCHE WIRKSAMKEIT DER PRÄMIENVERBILLIGUNG IN DEN KANTONEN - MONITORING 2007
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) beinhaltet die
Verpflichtung, die Krankenkassenprämien für Versicherte in bescheidenen
wirtschaftlichen Verhältnissen durch Bundes- und Kantonsbeiträge zu
verbilligen. Das Gesetz legt die Höhe der Bundesbeiträge sowie die Leistungen
fest, welche die Kantone zu übernehmen haben. Die konkrete Ausgestaltung der
Massnahmen überliess das Parlament weitgehend den Kantonen. Dadurch entstanden
kantonale Systeme der Prämienverbilligung, welche sich zum Teil sehr stark unterscheiden.
In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen zur sozialpolitischen Wirksamkeit
der Prämienverbilligung in den Kantonen. Interface hat dazu
1998, 2000, 2002 und 2004 Monitoringstudien durchgeführt und die Wirksamkeit
der Prämienverbilligung systematisch verfolgt. Weil das KVG per 1. Januar 2007
gewisse Anpassungen verlangte, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Interface in Abweichung zum bisherigen Zweijahresrhythmus nicht 2006,
sondern 2007 mit der Durchführung einer weiteren Monitoringstudie beauftragt.
Die Unterstützung von pflege- und betreuungsbedürftigen
Menschen erfolgt heute zu einem erheblichen Teil als Objektfinanzierung von
Heimen usw. Die Stärkung der Eigenverantwortung und der individuellen
Lebensgestaltung ist ein wichtiges politisches Anliegen. Um dazu mehr
Informationen zu erhalten, verlangte das Parlament, einen Pilotversuch
durchzuführen und umfassend wissenschaftlich zu evaluieren. Interface unterstützte
die Projektverantwortlichen des Bundesamtes für Sozialversicherung bei der
Konzeption des Pilotversuchs sowie bei der Erarbeitung der konzeptionellen und
inhaltlichen Grundlagen für die Evaluation. Auf Basis der Evaluationsergebnisse
soll der Bundesrat und das Parlament bei einer künftigen Gesetzesrevision
beurteilen können, ob und wie ein Assistenzbudget angeboten werden soll.
UNTERSTÜTZUNG BEI DER INTERPRETATION DER SOZIALHILFESTATISTIK IM BEREICH KRANKENKASSENPRÄMIEN UND -VERBILLIGUNG
Im Auftrag des Bundesamts für Statistik plausibilisiert Interface
einige Ergebnisse der ersten schweizerischen
Sozialhilfestatistik. Dabei geht es um die Erhebungen zu den
Krankenkassenprämien und zu den Prämienverbilligungsbeiträgen, welche vom Bundesamt
für Statistik als nicht zuverlässig eingeschätzt werden. Ein Grund dafür ist,
dass Angaben der Sozialarbeitenden, welche die Erhebungsbogen ausfüllen,
angesichts kantonal unterschiedlicher Geldflüsse nicht immer dasselbe
beinhalten. So können die Mittel der Prämienverbilligung beispielsweise direkt,
via Sozialhilfebehörde oder via Sozialhilfebezüger zu den Krankenkassen gelangen.
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe
(SKOS) hat 2002 eine Untersuchung zum Thema „Existenzsicherung im Föderalismus
der Schweiz“ durchgeführt. Die Grundidee der Studie bestand darin, anhand von
Fallstudien typischer armutsgefährdeter Haushalte zu untersuchen, wie deren
Existenzsicherung unter besonderer Berücksichtigung der jeweils ausgerichteten
Sozialtransfers, Steuer- und Mietzahlungen in den 26 Kantonshauptstädten der
Schweiz aussieht. Von zentralem Interesse war, was einem Haushalt knapp über
der Armutsgrenze an Einkommen verbleibt, wenn Miete, Krankenkassenprämien,
Steuern, Familienzulagen, Alimentenbevorschussung usw. mitberücksichtigt
werden. Die Studie soll nun mit Stichdatum 1. Januar 2006 wiederholt und
gleichzeitig erweitert werden. Interface hat gemeinsam mit einem Experten für
Steuerfragen sowie einem EDV-Spezialisten eine EDV-Lösung erarbeitet, welche in
der Lage ist, die von der SKOS durchgeführten Berechnungen nicht nur für
einzelne Falltypen mit vorgegebenem Einkommen, sondern für weitgehend frei zu
definierende Haushalttypen mit variierendem Bruttoeinkommen zu berechnen.
Die Age Stiftung setzt sich für gutes,
bedürfnisgerechtes Wohnen im Alter ein. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln
ist die Stiftung in fünf Tätigkeitsbereichen aktiv. Die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche
ermöglichen es, über verschiedene Ansatzpunkte Impulse auszulösen und dadurch
die Vielfalt guter Wohnmodelle zu fördern. Interface hat im Auftrag des Stiftungsrats 2006/07 eine Evaluation der
Stiftungstätigkeit durchgeführt.
BUNDESPROGRAMM CHANCENGLEICHHEIT AN DEN UNIVERSITÄTEN 2000-2007
Das Bundesprogramm Chancengleichheit an den Universitäten 2000 bis 2003
wurde um eine weitere Laufzeit von 2004 bis 2007 verlängert. Die Evaluation der
ersten Laufzeit hat Auskunft über das Gelingen der Programm-Implementation und
die umgesetzten Massnahmen (Programmoutputs) gegeben. Die Laufzeit des Programms
über acht Jahre ermöglicht es nun, die kurz- und mittelfristigen Wirkungen der
Massnahmen vertieft zu erfassen. Im Zentrum der Schlussevaluation stehen aus
diesem Grund Fragen nach den Wirkungen des Bundesprogramms, dem Zusammenwirken
der verschiedenen Massnahmen und der Nachhaltigkeit der Aktivitäten.
EVALUATION DER FINANZHILFEN NACH DEM GLEICHSTELLUNGSGESETZ
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz
GlG) sieht in den Artikeln 14 und 15 vor, dass der Bund Projekte und Beratungsstellen
unterstützen kann, welche die Gleichstellung im Erwerbsleben konkret fördern.
Seit Beginn dieser Finanzhilfen 1996 wurden schweizweit insgesamt 278 Projekte
nach Artikel 14 GlG unterstützt. Im gleichen Zeitraum wurden elf
Beratungsstellen nach Artikel 15 über mehrere Jahre finanziert. Das
Eidgenössische Büro für Gleichstellung (EBG) hat im Hinblick auf die zehnjährige
Finanzhilfevergabe Interface und evaluanda mit einer externen
Evaluation beauftragt. Ziel dieser Evaluation war erstens eine bilanzierende Gesamtschau. Diese summative Evaluation
sollte sowohl den Vollzug als auch die Wirkungen der Finanzhilfen umfassen. Zweitens sollte die Evaluation auch
aktuelle Problemfelder aufzeigen sowie Empfehlungen und konkrete
Umsetzungshinweise für die Verbesserung bei der Vergabe und der
Programmsteuerung erarbeiten.
RAV-STRATEGIEN ZUR ARBEITSMARKTINTEGRATION UND DEREN WIRKSAMKEIT
Zwischen den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gibt es
erhebliche Unterschiede beim Vermittlungserfolg, welche vermutlich auf
unterschiedliche Beratungs- und Vermittlungsstrategien zurückgehen. In der
vorliegenden Studie wurden unterschiedliche Strategien und deren
Erfolgsaussichten bei der Stellenvermittlung identifiziert. Die Untersuchung beschränkt
sich auf zwei Gruppen von Stellensuchenden, welche die RAV vor besondere Herausforderungen
stellt: die 15- bis 25-Jährigen mit niederer Qualifikation sowie die 50- bis
60-Jährigen mit guter Qualifikation.
JUNGE ERWACHSENE IN DER PRÄMIENVERBILLIGUNG, EINE ÜBERSICHT
Im Herbst 2005 hat das Parlament eine Revision des
Krankenversicherungsgesetzes beschlossen, welche unter anderem eine
Änderung der Anspruchsberechtigung von jungen Erwachsenen im Alter von
19 bis 25 Jahren vorsieht. Die Anpassungen müssen auf den 1. Januar
2007 in Kraft treten. Vor diesem Hintergrund ist es interessant, zu
wissen, wie die Anspruchsberechtigung dieser Zielgruppe heute geregelt
ist. Interface hat im Auftrag des Kantons Zug eine
Übersicht über die geltenden Regelungen zur Bemessung der
Prämienverbilligung junger Erwachsener erstellt.
EVALUATION DER ROLLE DES BSV IN DER INVALIDENVERSICHERUNG
Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) hat die
Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) beauftragt, mit einer Analyse die
Rolle des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV) in der IV zu evaluieren.
Interface wird für die PVK zwei Aspekte vertieft untersuchen: Einerseits soll
aufgezeigt werden, welche konkreten Aufgaben das BSV im Bereiche der Aufsicht
über die kantonalen IV-Stellen hat, wie es diese Aufgaben wahrnimmt und welche Wirkungen
damit verbunden sind. Andererseits soll untersucht werden, wie und mit welchen
Folgen das BSV die Aufgabe wahrnimmt, die Gesetzgebung gemäss Art. 11 der Organisationsverordnung
des EDI (OV-EDI) weiterzuentwickeln.
PRÄMIENVERBILLIGUNG: ÜBERSICHT ÜBER BEMESSUNGSGRUNDLAGEN, BERECHNUNGSMODELLE UND BAGATELLGRENZEN IN DEN KANTONEN
Die vom Parlament beschlossene Revision des Krankenversicherungsgesetzes
verlangt von den Kantonen Anpassungen ihres Prämienverbilligungssystems. In
diesem Zusammenhang sieht der Kanton Zug eine Gesetzesrevision vor, welche auch
andere Problempunkte der kantonalen Prämienverbilligung angehen soll. Interface
berät und unterstützt die Gesundheitsdirektion dabei.
EVALUATION DES PROJEKTS "NETZWERK INTERINSTITUTIONELLE ZUSAMMENARBEIT IM ERWERBSLOSENBEREICH FÜR DEN KANTON AARGAU"
Das
Projekt "Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Kanton Aargau" (IIZ Aargau) des
HEKS Lernwerk Turgi will die Zusammenarbeit im Bereich berufliche Integration
zwischen Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe
optimieren. Mittels eines Case Management Netzwerkes sollen während zwei Jahren
20 bis 30 erwerbslose Personen aus der Region Baden bei der Reintegration in
den Arbeitsmarkt beraten und unterstützt werden. Die Evaluation untersucht die
Durchführung und Wirkung des Projekts.
Mehr zum ProjektPublikation | 2005
GUICHET SOCIAL/SOZIALE ANLAUFSTELLEN
Soziale Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger
gelten als gute Möglichkeit in Zukunft die Koordination und Transparenz im
Zugang zu Sozialen Einrichtungen und Leistungen zu verbessern. Das Forschungsprojekt
untersuchte erstens die Hindernisse beim Zugang und die bereits initiierten
Massnahmen zur Verbesserung der Situation in diesem Bereich. Zweitens wurden
allfällige Probleme und Potenziale dieser Initiativen analysiert.
WEGE IN UND AUS DER INVALIDENVERSICHERUNG: PROZESSE UND BEDINGUNGEN
Das
Forschungsprojekt befasst sich mit Personen mit gesundheitlichen
Beeinträchtigungen. Dabei werden die förderlichen und hindernden Bedingungen
und Prozesse für die Bewältigung der gesundheitlichen Beeinträchtigung sowie
für die soziale, wirtschaftliche und berufliche Integration untersucht.
Insbesondere interessiert dabei die Rolle der Invalidenversicherung.
Interface
führte 2001 für den Christlichnationale Gewerkschaftsbund der Schweiz (CNG)
eine Evaluation der Informations- und Aktionskampagne "InforMaternité" zum
Thema Mutterschaft und Arbeit durch. Die Evaluation konnte feststellen, dass insbesondere
Migrantinnen ungenügend erreicht werden konnten. Im Jahr 2004 führte Travail.Suisse
zusammen mit einer Partnerorganisation als Folgeprojekt die
Informationskampagne "InfoMutterschaft - für alle Frauen in der Schweiz" durch.
Dabei galt ein besonderes Augenmerk den Migrantinnen. Interface führte eine
Kurzevaluation vor allem zur Zielgruppenerreichung durch.
DIE SOZIALPOLITISCHE WIRKSAMKEIT DER PRÄMIENVERBILLIGUNG IN DEN KANTONEN. MONITORING
Die Berichte enthalten die Ergebnisse der 2002 und 2004 durchgeführten
Monitorings der sozialpolitischen Wirksamkeit individueller
Prämienverbilligungen der obligatorischen Krankenversicherung. Das Monitoring
wird seit dem Jahr 1998 im zweijährlichen Rhythmus durchgeführt. Es basiert auf
Berechnungen zu vier Fallbeispielen (Rentnerin, Alleinerziehende, Familie mit
zwei beziehungsweise mit vier Kindern). Es kann gezeigt werden, dass die
Kantone die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durch die
individuelle Prämienverbilligung wirksam reduziert haben. Allerdings hat sich
die verbleibende Prämienbelastung in Prozent des verfügbaren Einkommens im
schweizerischen Durchschnitt der untersuchten Fälle auf Grund der gestiegenen
Prämien von 5,6 (1998) auf 7,4 Prozent erhöht. Vor allem die Situation der
Rentnerin und der Alleinerziehenden hat sich zwischen 1998 und 2004
verschlechtert.
BERUFLICHE EINGLIEDERUNG IN DER EIDGENÖSSISCHEN INVALIDENVERSICHERUNG
Eine Evaluation der Zugangskriterien zu beruflichen
Massnahmen und den Wirkungen von beruflichen Massnahmen. Die Evaluation befasst
sich insbesondere mit der Wirkung der beruflichen Massnahmen der Invalidenversicherung
auf die berufliche Situation der Versicherten.
DER ÜBERGANG IN DEN RUHESTAND - WEGE, EINFLUSSFAKTOREN UND
KONSEQUENZEN, BERICHT ZUHANDEN DER INTERDEPARTEMENTALEN
EXPERTINNENGRUPPE
Im
Rahmen der 12. AHV-Revision hat der Bundesrat ein Forschungsprogramm über die
Zukunft des gesamten Systems der Alterssicherung lanciert. In diesem
Zusammenhang sollen Gründe, Möglichkeiten und Folgen des vorzeitigen und
verzögerten Altersrücktritts untersucht werden. Die Arbeitsgemeinschaft
bestehend aus den drei Büros INTERFACE, BASS, und LINK wurde deshalb mit der
Durchführung und Auswertung einer repräsentativen Befragung von 3'000 Personen
im Alter von 59 bis 73 Jahren beauftragt.
FÖRDERUNG UND UNTERSTÜTZUNG DER FREIWILLIGKEIT DURCH SCHWEIZER UNTERNEHMEN
Qualitative
Erweiterung einer Studie der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft zu
Ausmass und Motiven der Förderung der Freiwilligkeit durch schweizerische
Arbeitgeber. Ziel ist es, Hinweise zu geben auf politische, gesellschaftliche
und strukturelle Rahmenbedingungen, die für die Entwicklung des Corporate
Volunteering förderlich sind.
Im
Rahmen der Humanitären Aktion 2000 wurden rund 16'000 Personen vorläufig in der
Schweiz aufgenommen Im Zentrum der Evaluation steht die Frage nach den
Auswirkungen der Aktion bei den erwachsenen HUMAK-Begünstigten in Bezug auf
deren soziale, berufliche und wirtschaftliche Integration und sonstigen
Lebensumstände. Zur Beantwortung der Frage werden die aktuelle Integrationssituation,
die Wege, die dorthin führten und die Faktoren, welche die unterschiedlichen
Wege beeinflusst haben, analysiert.
Mit dem
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994, wurde die
schweizerische Krankenversicherung umfassend reformiert. Angesichts der hohen
gesellschaftlichen Bedeutung dieser Neuerungen und der Unsicherheiten über die
Entwicklung wurde die Pflicht zur wissenschaftlichen Überprüfung der Wirkungen
festgehalten. Auf dieser Grundlage wurden von 1997 bis 2001 rund 25
Evaluationen durch verwaltungsexterne Expertinnen und Experten durchgeführt. Andreas Balthasar hat
diese Arbeiten als Evaluationsberater des Leitungsausschusses Wirkungsanalyse
KVG des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) begleitet und an der Synthese
der Ergebnisse mitgewirkt.
EVALUATION DES VOLLZUGS DER PRÄMIENVERBILLIGUNG, EINE UNTERSUCHUNG
IN DEN KANTONEN GENF, NEUENBURG, BASEL-STADT, ZÜRICH, LUZERN UND
APPENZELL AUSSERRHODEN
Mit
der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes auf den 1. Januar 1996 wurde
auch die Subventionierung der Krankenkassenprämien neu geregelt. Das System der
generellen Senkung der Prämien für alle Versicherten wurde durch eine
individuelle Prämienverbilligung ersetzt. Interface untersuchte deshalb fünf
Jahre nach der Einführung der Prämienverbilligung den Vollzug am Beispiel von
sechs Kantonen mit unterschiedlichen Systemen in einer Rahmenstudie. Zur
Vertiefung und Ergänzung der Fragen aus der Rahmenstudie mit weiteren kantonsspezifischen
Themen wurden in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Luzern
ergänzende Kantonalstudien durchgeführt.
Die Studien zu den Kantonen Luzern und Appenzell Ausserrhoden sind ebenfalls auf dieser Seite unter Downloads zu finden!
NEUE FREIWILLIGE FINDEN - BEREITSCHAFT, MOTIVE, ERWARTUNGEN
Die
Caritas Schweiz arbeitet seit Jahren mit Freiwilligen zusammen. In diesem
Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Caritas ihr Engagement in diesem
Bereich weiter ausdehnen soll. Die von Interface durchgeführte
Machbarkeitsstudie soll als Grundlage für den strategischen Entscheid dienen,
ob und in welcher Weise sich die Caritas Schweiz vermehrt dem Thema der
Freiwilligenarbeit zuwenden soll.
DIE ÄRZTLICHE BEURTEILUNG UND IHRE BEDEUTUNG IM
ENTSCHEIDVERFAHREN ÜBER EINEN RENTENANSPRUCH IN DER EIDG.
INVALIDENVERSICHERUNG
Die
Untersuchung fokussiert drei Themenbereiche: Erstens interessierten
Erkenntnisse zur Bedeutung der ärztlichen Beurteilung im Verfahren. Zweitens
untersuchten wir die möglichen Auswirkungen auf die Zunahme der
Rentensprechungen und schliesslich wurden entsprechende Handlungsmöglichkeiten
für die Invalidenversicherung entwickelt.