Evidenzbasierte Rauchstoppberatungen gelten als erfolgreicher und weitverbreiteter Ansatz für den Ausstieg aus der Tabakabhängigkeit. Ein wichtiges Anliegen des Tabakpräventionsfonds (TPF) ist es, rauchstoppwillige Konsumentinnen und Konsumenten durch wirksame Angebote in ihrem Vorhaben zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass diese Angebote niederschwellig zugänglich sind. Medizinische Fachpersonen haben eine hohe Glaubwürdigkeit und können ihre Patientinnen und Patienten direkt im Zusammenhang mit gesundheitlichen Problemen auf ihr Rauchverhalten ansprechen, beraten oder an weitere Beratungsangebote vermitteln. Es stellt sich die Frage der Finanzierung dieser Dienstleistung. Die Grundlagen für die Abrechnung der Beratung sind komplex und abhängig davon, von wem und in welchem Kontext die Beratung angeboten wird.

Der TPF erachtet die Finanzierung der Beratungsleistungen als eine wichtige Frage, denn sollten Lücken bestehen, müssen diese prioritär behandelt werden. Aus diesem Grund hat der TPF Interface mit der Erarbeitung einer Auslegeordnung zur Abrechnung von Rauchstoppberatungen beauftragt.
Die Auslegeordnung verfolgt drei Ziele:

  1. Übersicht über die aktuelle Abrechnungspraxis verschiedener Berufsgruppen.
  2. Übersicht über bestehende rechtliche Grundlagen für die Abrechnung von Rauchstoppberatungen.
  3. Formulierung von konkreten und umsetzbaren Verbesserungsmöglichkeiten zur Abrechenbarkeit und Finanzierung der Rauchstoppberatungen.

Damit soll zu einer klareren und zugänglicheren Abrechnung und Finanzierung von Rauchstoppberatungen beigetragen werden.


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Tabakpräventionsfonds (TPF)
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Tamara Bischof

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