Im Auftrag des BSV evaluierte Interface die Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Massnahmen und Finanzhilfen gemäss Verordnung Kinderschutz/Kinderrechte. Diese Massnahmen sollen dazu beitragen, Kinder und Jugendliche umfassend zu schützen, deren Rechte zu stärken und gewalttägiges Verhalten von Jugendlichen zu verhindern. Interface führte im Rahmen der Evaluation zunächst eine Analyse der relevanten Daten und Dokumente durch, wobei unter anderem die eingegangenen (bewilligten und abgelehnten) Gesuche sowie die Reportings berücksichtigt wurden. Weiter wurden zwei Online-Befragungen bei den Verantwortlichen in den Kantonen und bei potenziellen Gesuchsteller/-innen durchgeführt. Schliesslich fanden Experten/-innen Interviews mit Personen aus dem Bereich Kinderrechte/Kinderschutz sowie mit öffentlichen und privaten Akteuren der Kinder- und Jugendpolitik statt. Die Ergebnisse wurden in einem Bericht synthetisiert. Zudem wurde ein Artikel für die BSV-Zeitschrift CHSS Soziale Sicherheit verfasst.

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Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
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Franziska Müller

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