Mitte 2020 hat der Bundesrat den Bericht «Steuerliche und weitere Massnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft» verabschiedet. Darin wurde angekündigt, die Auswirkungen von Registerlösungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt vertieft analysieren zu wollen. Die Verantwortlichen des Bundesamts für Justiz, des Bundesamts für Umwelt und des Staatsekretariats für Wirtschaft haben Interface mit der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) Kreislaufwirtschaft betraut. Ziel dieser RFA war es, die ökonomischen und ökologischen Auswirkungen der Registerlösung zu untersuchen. Dabei standen Produkte im Vordergrund der Analyse, die mittels eines nutzenbasierten Geschäftsmodells (NBG) angeboten werden. Die RFA beantwortete folgende Fragen: Führt eine Anpassung des Faustpfandrechts und die Einführung eines Registers zu einer Zunahme von NBG? Welche ökologischen und ökonomischen Effekte sind zu erwarten, wenn das Eigentumsverhältnis der NBG so geregelt wird, dass die durch das strikte Faustpfandprinzip ausgelöste, theoretische Rechtsunsicherheit bei Pfandrechten im Konkursfall verbessert wird? Welche ökologischen und ökonomischen Auswirkungen hätte eine Registrierungspflicht auf das Leasing? Welche Aufwände/Kosten wären mit dem Aufbau eines Registers verbunden? Könnte ein bestehendes Register ausgebaut werden?


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