Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beabsichtigte, Art. 30 der Leitungsverordnung (LeV; SR 734.31) in enger Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) und dem Bundesamt für Energie (BFE) zu revidieren. Dazu wurde von April bis August 2020 eine Anhörung bei den relevanten Akteuren durchgeführt. Interface unterstützte das BAFU bei der Auswertung der Anhörung und der Erstellung des Anhörungsberichts.

Client
Bundesamt für Umwelt (BAFU), Sektion Landschaftsmanagement
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Daniel Landolt

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