Der Bund regelt gemäss Waldgesetz die Verwendung und den Handel mit forstlichem Vermehrungsgut in der Schweiz. Zudem erlässt er Vorschriften zur Sicherung des forstlichen Vermehrungsguts. Die Abteilung Wald des BAFU koordiniert für den Bund die Arbeiten mit den involvierten Akteuren. Zudem verantwortet die Abteilung Wald die Umsetzung der Bundesaufgaben. Interface wurde beauftragt, eine Situationsanalyse zum forstlichen Vermehrungsgut in der Schweiz zu erarbeiten und bei Bedarf die Entwicklung einer Strategie zum forstlichen Vermehrungsgut zu unterstützen. Zudem sollen Grundlagen erarbeitet werden für die Weiterentwicklung des bestehenden Nationalen Katasters der Samenerntebestände (NKS).

Mandant(s)
Bundesamt für Umwelt (BAFU), Abteilung Wald
Contact
Daniel Landolt

Das revidierte Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) und die revidierte Verordnung über die Arzneimittel (VAM) traten am 1. …