Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) beinhaltet die Verpflichtung, die Krankenkassenprämien für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen durch Bundes- und Kantonsbeiträge zu verbilligen. Das Gesetz legt die Höhe der Bundesbeiträge sowie die Leistungen fest, welche die Kantone zu übernehmen haben. Die konkrete Ausgestaltung der Massnahmen überliess das Parlament weitgehend den Kantonen. Dadurch entstanden kantonale Systeme der Prämienverbilligung, welche sich zum Teil sehr stark unterscheiden. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen zur sozialpolitischen Wirksamkeit der Prämienverbilligung in den Kantonen. Interface hat dazu 1998, 2000, 2002 und 2004 Monitoringstudien durchgeführt und die Wirksamkeit der Prämienverbilligung systematisch verfolgt. Weil das KVG per 1. Januar 2007 gewisse Anpassungen verlangte, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Interface 2007 mit der Durchführung einer  Monitoringstudie beauftragt.

Zwischen den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gibt es erhebliche Unterschiede beim Vermittlungserfolg, welche vermutlich auf unterschiedliche Beratungs- und Vermittlungsstrategien zurückgehen. In …