Im Jahr 2007 ist die Totalrevision der Bundesrechtspflege in Kraft getreten. In einem interdisziplinären Team wurde die Wirksamkeit der Reform der Bundesrechtspflege evaluiert. Für die Durchführung der Evaluation kamen unterschiedliche Methoden zur Anwendung. Neben einer Auswertung von Dokumenten und Daten wurden total über 50 qualitative persönliche Interviews geführt und elf quantitative Befragungen durchgeführt (u.a. mit allen Mitarbeitenden der drei eidgenössischen Gerichte und mit der Anwaltschaft). Weiter wurden Urteile analysiert und Statistiken zur Geschäftslast der Eidgenössischen Gerichte ausgewertet. Die Evaluation kommt zum Ergebnis, dass sich die neue Gerichtsorganisation mit Bundesgericht, Bundesverwaltungsgericht und Bundesstrafgericht sowie die neu geschaffenen Rechtsmittel und Verfahren grundsätzlich bewähren.

Auftraggeber
Bundesamt für Justiz (BJ)
Ansprechsperson
Stefan Rieder
In Zusammenarbeit mit
Andreas Lienhard (Projektleitung) und Simon Odermatt, Universität Bern sowie Martin Killias und Sophie Hardegger, Universität Zürich

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