Das Bundesamt für Verkehr (BAV) führt gemäss Artikel 18 des Eisenbahngesetzes (EBG) alle Plangenehmigungsverfahren (PGV) für Eisenbahnanlagen durch. Interface wurde zusammen mit Rapp Infra AG (Basel) und dem Advokaturbüro Ursula Schneider Schüttel (Murten) beauftragt, das Plangenehmigungsverfahren zu evaluieren. Überprüft wurde die Übereinstimmung der internen Regeln des BAV mit den gesetzlichen Grundlagen, der internen PGV-Bearbeitung mit den aufgestellten Regeln sowie der Verfügungen mit den gesetzlichen Grundlagen. Die Evaluation beinhaltete eine explorative Phase zur Präzisierung des Vorgehens, eine analytische Phase mit verschiedenen empirischen Untersuchungsteilen und eine Synthesephase mit der Berichterstattung. Als Ergebnis wurden sowohl eine Beurteilung der aktuellen Lage als auch Empfehlungen zu den PGV-Fristen, den personellen Ressourcen, der Organisation und Führung des Verfahrens, der Dossierführung und Sicherheitsprüfung, der Datenbanken sowie der Rahmenbedingungen formuliert.

Auftraggeber
Bundesamt für Verkehr (BAV)
Ansprechsperson
Ueli Haefeli
In Zusammenarbeit mit
Bernhard Berger und Ives Schaller von Rapp Infra AG sowie Ursula Schneider Schüttel vom Advokaturbüro Ursula Schneider Schüttel

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