Seit September 2012 ist es nicht mehr möglich, Asylgesuche auf Schweizer Vertretungen im Ausland zu stellen. Die Vertretungen haben jedoch neu die Möglichkeit, bei Zustimmung durch das Bundesamt für Migration (BFM) ein Einreisevisum aus humanitären Gründen zu erteilen. Interface wurde gemeinsam mit der Universität Luzern beauftragt, die Praxis bei der Erteilung der humanitären Visa zu evaluieren. Dabei wurden Interviews mit Verantwortlichen beim BFM und beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie eine Befragung bei neun ausgewählten Auslandvertretungen durchgeführt. Die Evaluation ermöglicht es, Daten zur Nachfrage und Erteilung der humanitären Visa für den Zeitraum eines Jahres aufzuzeigen. Ausserdem liefert sie Erkenntnisse darüber, wie die Auslandvertretungen mit Anfragen und Gesuchen für humanitäre Visa umgehen und wo Unterschiede sowie mögliches Optimierungspotenzial liegen.

Auftraggeber
Bundesamt für Migration (BFM)
Ansprechsperson
Christof Schwenkel
In Zusammenarbeit mit
Prof. Dr. Martina Caroni und Nicole Scheiber der Universität Luzern

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