Die Beschaffungskonferenz des Bundes empfiehlt den Auftraggebenden im Rahmen ihrer Beschaffungsprozesse für Liefer- und Dienstleistungsaufträge ein Selbstdeklarationsformular einzusetzen, mit welchem die Auftragnehmenden unter anderem die Einhaltung der Lohngleichheit unterschreiben. 2015 wurde die revidierte Selbstdeklaration des Bundes verabschiedet, welche vorsieht, dass seit dem 1. Januar 2016 für Beschaffungen über der WTO-Schwelle die Selbstdeklaration von den Beschaffungsstellen verbindlich zum Einsatz kommt. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sollen auf dem Formular und anhand eines Nachweises die Ergebnisse ihrer Lohngleichheitsanalyse deklarieren und angeben, wie die Einhaltung der Lohngleichheit in ihrem Unternehmen überprüft wurde. Interface evaluierte im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann die revidierte Selbstdeklaration. Im Zentrum der Evaluation stand die Frage der Zweckmässigkeit und des Nutzens des Formulars. Im Rahmen der Evaluation wurden unter anderem Interviews mit Vertretern/-innen von Beschaffungsstellen geführt und eine Stichprobe der eingereichten Selbstdeklarationen ausgewertet.

 


Leistung
Themen
Auftraggeber
Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
Ansprechsperson
Franziska Müller

Bestandesaufnahme und Befragung von Unternehmen, die für Innovationspreise nominiert wurden Das SBFI hat in Zusammenarbeit mit verwaltungsexternen Fachpersonen einen Bericht …