Der Vollzug des USG und der LSV zu den Anforderungen an das Ausscheiden und Erschliessen von Bauzonen sowie für Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten liegt bei den Kantonen und Gemeinden. Im Auftrag des BAFU hat Interface gemeinsam mit Ernst Basler + Partner eine flächendeckende Evaluation des Vollzugs dieser Vorgaben durchgeführt. Es wurde dazu erstens eine telefonische Umfrage bei allen kantonalen Lärmschutzfachstellen durchgeführt. Zweitens wurden alle Gemeinden der Schweiz mit einer Online-Befragung zum Thema Bauen in lärmbelasteten Gebieten bedient. In einem dritten Schritt wurden vier Kantone näher untersucht (Fallstudien). Die Evaluation zeigt die diversen Unterschiede in der materiellen Umsetzung der relevanten Bestimmungen auf. Zwar ist der vorgefundene Vollzug grundsätzlich für die Umsetzung der untersuchten Artikel geeignet, jedoch wird im Spannungsfeld zwischen Lärmschutz und baulicher Entwicklung in der Praxis meist zugunsten der baulichen Entwicklung entschieden.


Leistung
Themen
Auftraggeber
Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Ansprechsperson
Stefan Rieder
In Zusammenarbeit mit
Judith Hauenstein, Ernst Basler + Partner, Zürich

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