Mit der Motion Ingold (11.3973) «Suizidprävention. Handlungsspielraum wirkungsvoller nutzen» wird der Bund beauftragt, einen Aktionsplan zur Suizidprävention auszuarbeiten. Der Aktionsplan soll dabei Massnahmen zu fünf Massnahmenpaketen bündeln: (1) Sekundär- und Tertiärprävention bei Suizidalität: Früherkennung und Angebote im nicht medizinischen und medizinischen Setting, (2) Suizidprävention durch Gesundheitsförderung und Prävention psychischer Krankheiten, (3) Suizidprävention durch Einschränkungen des Zugangs zu den Mitteln, (4) Prävention/Intervention Vereinsamung, (5) Monitoring und Forschung. Interface wurde vom BAG mit der Erarbeitung der Grundlagen für die Formulierung von Massnahmen zum ersten Arbeitspaket beauftragt. Dazu wurden eine Literaturstudie sowie eine Bestandsaufnahme durchgeführt, um Good-Practice-Beispiele zu identifizieren. Die Bestandsaufnahme in der Schweiz wurde durch internationale Beispiele ergänzt. Dazu wurden vier Länderporträts zu Suizidpräventionsstrategien erstellt.

Auftraggeber
Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Ansprechsperson
Sarah Fässler

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