Mit dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 wurde die schweizerische Kranken­versicherung umfassend reformiert. Angesichts der hohen gesellschaftlichen Bedeutung dieser Neuerungen und der Unsicherheiten über die Entwicklung wurde die Pflicht zur wissenschaftlichen Überprüfung der Wirkungen festgehalten. Auf dieser Grundlage wurden von 1997 bis 2001 rund 25 Evaluationen durch verwaltungsexterne Expertinnen und Experten durchgeführt. Andreas Balthasar hat diese Arbeiten als Evaluationsberater des Leitungsausschusses Wirkungsanalyse KVG des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) begleitet und an der Synthese der Ergebnisse mitgewirkt.

Auftraggeber
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Ansprechsperson
Andreas Balthasar

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